29/04/2020

Solidarisch nicht alleine: Aufruf zum 1. Mai 2020

„Solidarisch ist man nicht alleine – so lautet in diesem Jahr das Motto zum 1. Mai.  Die IG Metall steht für Zusammenhalt und Solidarität, sie steht an der Seite der Beschäftigten“, sagte Dieter Lieske Erster Bevollmächtigter der IG Metall Duisburg-Dinslaken anlässlich des diesjährigen Maifeiertags.

Die IG Metall hat erreicht, dass die Bedingungen für die Beschäftigten, die mit den Folgen der Pandemie zurechtkommen müssen, abgemildert wurden.

Gesundheitsschutz:  In vielen Betrieben wurde in den vergangenen Wochen trotz der Pandemie weiter produziert, beispielsweise in unseren Stahlwerken bei ThyssenKrupp und den Hüttenwerken-Krupp-Mannesmann. In anderen Betrieben laufen jetzt nach einem Shut-down die Bänder wieder an, kehren Beschäftigte aus dem Home-Office in die Büros zurück und Außendienstler fahren wieder zu den Kunden. Insgesamt sind dann wieder mehr Menschen in den Betrieben. Umso dringlicher ist der Schutz der Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren.

Zur Corona-Prävention hat die IG Metall deshalb Standards entwickelt, die den Betriebsräten als Handlungshilfe dienen. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind in die vom Bundesarbeitsministerium kürzlich vorgelegten verbindlichen Arbeitsschutzstandards eingeflossen.

„Arbeits- und Gesundheitsschutz haben für die IG Metall oberste Priorität. In dieser Frage sind die Arbeitgeber in der Verantwortung. Betriebsräte haben ein Initiativrecht, um Maßnahmen einzufordern, damit Standards eingehalten werden können. Gemeinsam mit den Belegschaften entwickeln sie Lösungen im Interesse der Beschäftigten“, so Lieske.

Kurzarbeit und Entgeltsicherung: Solidarität in der Corona-Krise heißt auch, Menschen, die keine Arbeit haben oder kurzarbeiten, besser abzusichern.

Mit dem Tarifvertrag für die Metall-und Elektroindustrie und der Stahlindustrie bei ThyssenKrupp vom März wird das Kurzarbeitergeld für circa zwei bis drei Monate auf 80 Prozent erhöht.

Auf Druck der IG Metall ist jetzt das gesetzliche Kurzarbeitergeld für Beschäftigte, die keine tarifliche oder betrieblich vereinbarte Aufzahlung bekommen, erhöht worden. Es beträgt ab dem vierten Monat statt 60 Prozent künftig 70 Prozent, ab dem siebten Monat 80 Prozent. Für Beschäftige mit Kindern steigt es ab dem vierten Monat von 67 Prozent auf 77 Prozent und ab dem siebten Monat auf 87 Prozent. „Diese Anhebung war überfällig, auch wenn wir uns noch mehr gewünscht hätten.  Aber sie lindert Notlagen und ist wirtschaftlich sinnvoll. Einkommensverluste Hunderttausender treffen auch die regionale Wirtschaft“, sagte Lieske.

Auf Drängen der IG Metall wurde auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes 1 um drei Monate verlängert. „Eine Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt ist derzeit kaum möglich. Die längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes 1 verhindert, dass die Menschen schnell in die Grundsicherung fallen“, verdeutlichte Lieske.

Unterstützung von Eltern: Bei Schließungen von Kitas und Schulen infolge der Pandemie können Eltern mit Kindern bis zu zwölf Jahren acht zusätzliche freie Tage für die Kinderbetreuung anstatt des tariflichen Zusatzgeldes wählen. Zudem erhalten Beschäftigte für die Betreuung von Kindern, soweit das zwingend erforderlich ist, bis zu fünf freie Tage ohne Anrechnung auf den Urlaub, das Entgelt wird weitergezahlt. Das hat die IG Metall in den Tarifverträgen festgeschrieben.

„Alle diese Regungen wären ohne eine starke IG Metall, die in den Betrieben fest  verankert ist, nicht möglich gewesen. Solidarisch ist man nicht alleine. Wenn wir zusammenhalten, ist alles möglich“, fügt Lieske abschließend an.

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