27/06/2020

Urlaub in Zeiten von Corona

Die Sommerferien stehen kurz vor der Tür, daher möchten wir Euch ein paar Informationen mit auf dem Weg geben:

Bund und Länder haben beschlossen, die Reisewarnung zur Eindämmung der Coronavirus-Erkrankung in den EU-Mitgliedsstaaten aufzuheben. Die weltweite Reisewarnung für Nicht-EU-Staaten gilt weiterhin bis zum 31. August 2020. Die passende Liste der als Risikogebiet eingestuften Länder sind auf der Seite des Robert-Koch-Instituts veröffentlicht.

Eine Reisewarnung stellt zunächst kein Reiseverbot dar. Es ist eine eigenverantwortliche Entscheidung, wohin und ob jemand in Zeiten der Corona-Pandamie eine Reise antritt. Für diese Entscheidungen müssen verschiedene Risiken und Folgen abgewägt werden:

Der Urlaub in einem Risikogebiet könnte dazu führen, dass man sich nach der Rückkehr gemäß §§ 30 Absatz 1 Satz 2, 32 Satz 1 IfSG i.V.m. § 1 Coronaeinreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne begeben muss - sogenannte Absonderung.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten nur für Durchreisende, zwingender dienstlicher Reisegrund oder die Vorlage eines negativen Corona-Tests bei Einreise, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dieser Test muss in einem EU-Staat oder in einem von dem Robert-Koch-Institut anerkannten Institut vorgenommen worden sein.

Auch raten wir an, mit dem Arbeitgeber bei einer eventuellen Quarantäne eine Regelung herbeizuführen, wie z.B. das Arbeiten im Home-Office. Auch solltet Ihr Eure Sozialversicherungsträger kontaktieren.

Bei weiteren Fragen steht unsere Rechtsberatung, Selda Kilic, gerne zur Verfügung!

 

Weitere Tipps zu Reisen während Corona findet ihr auf Seiten der IG Metall NRW:

www.igmetall-nrw.de/corona-spezial/urlaub-in-coronazeiten/

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